Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59;GehG 1956 §60;
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Zulagenrecht iSd Bestimmungen der §§ 59 und 60 GehG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1987120086.X03 Im RIS seit 03.07.2006 mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59;GehG 1956 §60;
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich der §§ 59 und 60 GehG 1956 bleibt kein Raum für eine Analogie. Die Zulagenansprüche für Verwendungsgruppenunterschiede nach den §§ 59 und 60 GehG 1956 richten sich entweder danach, dass ein Lehrer die Ernennungserfordernisse einer höheren VGr erfüllt und auf dem Arbeitsplatz dieser VGr eingesetzt wird, aber nicht auf die... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59;GehG 1956 §60;
Rechtssatz: Ein L2a2-Lehrer, der angeblich L1-wertig verwendet wird, kann aus den §§ 59 und 60 GehG 1956 keinen Anspruch auf Dienstzulage ableiten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986120279.X03 Im RIS seit 25.09.2006 mehr lesen...