Norm: GehG §4 Abs4GehG §6 Abs5
Rechtssatz: Den Bestimmungen der §§ 4 Abs 4 und 6 Abs 5 GehG 1956 ist zu entnehmen, daß der Gesetzgeber dem Beamten eine Disposition über den Anspruch auf Haushaltszulage einräumen wollte. So haben es Ehegatten, von denen beide Teile in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft stehen, in der Hand, durch entsprechende zeitliche Differenzierung bei der Erstattung der Meldung zu bestimmen, wel... mehr lesen...