Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59 Abs6;GehG 1956 §60 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0030 E 26. Mai 1986 VwSlg 12160 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Im Anwendungsbereich der §§ 59 und 60 des Gehaltsgesetzes 1956 bleibt kein Raum für einen Größenschluss. Es muss angenommen werden, dass der Gesetzgeber eine abschließende Regelung treffen wollte. Europ... mehr lesen...