RS Vwgh 1989/4/20 87/12/0086

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Veröffentlicht am 20.04.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §59 Abs6;
GehG 1956 §60 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/12/0030 E 26. Mai 1986 VwSlg 12160 A/1986 RS 1

Stammrechtssatz

Im Anwendungsbereich der §§ 59 und 60 des Gehaltsgesetzes 1956 bleibt kein Raum für einen Größenschluss. Es muss angenommen werden, dass der Gesetzgeber eine abschließende Regelung treffen wollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120086.X05

Im RIS seit

03.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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