Die Beschwerdeführerin brachte in ihrer am 4. Dezember 2006 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde vor, sie sei Lehrerin der Verwendungsgruppe L 2a 2, werde aber seit Beginn des Schuljahres 2004/2005, also seit September 2004 (an der Berufspädagogischen Akademie) L 1-wertig verwendet. Da ihr die für diesen Fall nach § 59 Abs. 4 und Abs. 4a GehG gebührende Dienstzulage nur zum Teil ausbezahlt worden sei, habe sie mit Eingabe vom 3. Februar 2006 entsprechende Nachzahlung und für den Ableh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59 Abs4a;VwGG §33 Abs1;VwGG §47;VwGG §55 Abs1 Satz1;VwGG §55 Abs2;VwGG §56;VwGG §58 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0023 B 20. Februar 2002 RS 2
(Hier: Da keine formelle Klaglosstellung durch Nachholung des
versäumten Bescheides erfolgt ist, sondern dem im
Säumnisbeschwerdeverfahren gegenständlichen Begehren der
Beschwerdeführerin auf andere Weise im... mehr lesen...