Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin steht seit 01.03.2016 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandesverhältnis zum Bund und hatte ab 01.01.2013 bis zu ihrer Ruhestandsversetzung die Planstelle einer Direktorin (L1) der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus, XXXX , inne. 1.2. Im Schuljahr 2013/14 erhielt die Beschwerdeführerin Mehrdienstleistungen für Erzieherdienst im Ausmaß von 2,267 Werteinheiten ausbezahlt, schien jedoch bei einer Überprüfun... mehr lesen...