Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin wurde mit Wirksamkeit vom 01.03.1994 zur Assistenzärztin ernannt und dem Institut für XXXX der (damaligen) Medizinischen Fakultät der Universität XXXX zur Dienstleistung zugewiesen. Nach Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozentin wurde die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 01.10.2002 in die Verwendungsgruppe der Universitätsdozenten überstellt. Für den Zeitraum vom 01.08.2015 bis zum 01.07.2018 war die Bes... mehr lesen...