Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30a Abs1 Z1;GehG 1956 §36 Abs1;
Rechtssatz: Für die Einreihung in eine VGr bzw. für die Höherwertung eines Teiles der Aufgaben eines Arbeitsplatzes ist die auf dieser Planstelle zu besorgende Tätigkeit maßgebend und nicht die vom Beamten erworbene Ausbildung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988120129.X03 ... mehr lesen...