RS Vwgh 1989/9/25 88/12/0129

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Veröffentlicht am 25.09.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
GehG 1956 §36 Abs1;

Rechtssatz

Für die Einreihung in eine VGr bzw. für die Höherwertung eines Teiles der Aufgaben eines Arbeitsplatzes ist die auf dieser Planstelle zu besorgende Tätigkeit maßgebend und nicht die vom Beamten erworbene Ausbildung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120129.X03

Im RIS seit

08.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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