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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Einreihung in eine VGr bzw. für die Höherwertung eines Teiles der Aufgaben eines Arbeitsplatzes ist die auf dieser Planstelle zu besorgende Tätigkeit maßgebend und nicht die vom Beamten erworbene Ausbildung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120129.X03Im RIS seit
08.03.2007Zuletzt aktualisiert am
23.02.2011