Der 1960 geborene Beschwerdeführer steht als Zollwachebeamter (Bezirksinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist seit 1. Jänner 1985 das Zollamt Klagenfurt (Abteilung für Strafsachen). Die Abteilung, in der er verwendet wird, befand sich bis 29. Jänner 1990 in Klagenfurt, Villacher Ring 51, und befindet sich seither im Gebäude Klagenfurt, Herrengasse 9. Über Antrag des Beschwerdeführers vom 11. April 1988, in dem er angab, daß für ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16a;GehG 1956 §20b;GehG 1956 §34 Abs4; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 8.6.1994 93/12/0149
Rechtssatz: Zur Zurücklegung einer Strecke von 800 bis 850 m ist die Benützung eines (öffentlichen) Verkehrsmittels für einen Gesunden nicht zweckdienlich (Hinweis E 20.2.1968, 1831/67, VwSlg 7292 A/1968 - Trennungszuschuß... mehr lesen...