Norm: GehG §16 ffGehG §30aGehG §30c
Rechtssatz: Die Pflegedienstzulage Chargenzulage gemäß § 30 c GehG entspricht der Verwendungszulage nach § 30 a GehG. Sie schließt daher einen Anspruch auf Nebengebühren aus, welche aus dem selben Grund gewährt werden und solche Mehrdienstleistungen abgelten sollen. Entscheidungstexte 4 Ob 112/77 Entscheidungstext OGH 27.09.1977 4 Ob 112/77 ... mehr lesen...