E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der seit 1983 zuerst als Vertragsbediensteter und dann seit 1989 als Beamter bei der Beklagten beschäftigte Straßenbahnfahrer ist seit 1. 8. 1990 in das Schema II, Verwendungsgruppe D der Besoldungsordnung 1967 der Betriebsbeamten eingeordnet. Im September 1998 wurde er in das Schema II, der Besoldungsordnung 1994 in die Verwendungsgruppe C der Betriebsbeamten überstellt. Seine Zuweisung an die Wiener Linien GmbH & Co KG zur Dienstleistung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Dienstbeginn am 1. 12. 1978 vom damaligen Vorstand der II. Universitätsf*****klinik, Prof. Dr. Hugo H*****, als "Klinikangestellte" aufgenommen. Ein schriftlicher Dienstvertrag wurde nicht abgeschlossen. Die Klägerin führte in erster Linie Sekretariatsarbeiten für die Forschung durch, aber auch Routinearbeiten, die in jedem Krankenhaus vorkommen. Die Klägerin wurde mit Dienstbeginn am 1. 12. 1978 vom damaligen Vorstand der römisch II.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind bzw waren Universitätsassistenten an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Sie bezogen einen bestimmten Prozentsatz von den "außerordentlichen" Gebühren für Leistungen, die außerhalb der Ambulanzzeiten eingehoben wurden. Mit Erlaß vom 28. 4. 1994 hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Veterinärmedizinische Universität Wien angewiesen, die Auszahlung der Gebühren einzustellen. Die Behandlung kranker Tiere ist für... mehr lesen...
Norm: AngG §20 IVBDG §1BDG §62GehG §1GehG §3PrivSchG §19 Abs1VBG §1VBG §8a
Rechtssatz: Sagt der Erhalter einer Privatschule dem vom Bund im Wege einer lebenden Subvention zugeteilten Lehrer eine Zulage zu dem vom Bund zu zahlenden Bruttogehalt zu, gilt dies mangels Vorbehaltes für die ganze Dauer der Erteilung; eine Kündigung nur der Zulage ungeachtet der fortdauernden Dienstzuteilung ist als Teilkündigung unzulässig (§ 48 ASGG). ... mehr lesen...