Der Beschwerdeführer, der als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A zum Personenkreis im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG gehört, steht als Sektionschef in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er leitete (im Zeitpunkt der Bescheiderlassung) die Sektion III (Familienangelegenheiten und Haushaltsangelegenheiten) des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie. Aus Anlaß seiner Beförderung in die Dienstklasse IX mit Wirkung vom 1. Juli 1993 war die Leiterzulag... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §62;GehG 1956 §26;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist nicht zulässig, daß der Beamte auf einen Bestandteil des Monatsbezuges verzichtet, der ihm zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes (und den seiner Familie) für die Erfüllung der ihm obliegenden Dienstleistungspflicht (siehe in diesem Zusammenhang ... mehr lesen...