Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Schulwart an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule XY tätig. Mit Bescheid vom 25. Oktober 1972 wies der Landesschulrat für Oberösterreich (im folgenden kurz: LSR) dem Beschwerdeführer die im Vordertrakt dieses Schulgebäudes gelegene Wohnung, bestehend aus Küche, Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Bad, WC und Vorraum (im Gesamtausmaß von 72,72 m2) ab 1. November 1972 bis auf weit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;GehG 1956 §24b Abs5;
Rechtssatz: § 24b Abs 5 GehG räumt kein Ermessen ein. Die in gemischt genutzten Gebäuden typischerweise bestehenden besonderen Verhältnisse lassen eine schematisierte Anwendung der allgemeinen Bemessungsregeln nach § 24b Abs 1 bis 4 GehG, die offenbar auf Wohngebäude abstellen, nicht zu. ... mehr lesen...