RS Vwgh 1993/2/17 89/12/0063

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

B-VG Art130 Abs2;
GehG 1956 §24b Abs5;

Rechtssatz

§ 24b Abs 5 GehG räumt kein Ermessen ein. Die in gemischt genutzten Gebäuden typischerweise bestehenden besonderen Verhältnisse lassen eine schematisierte Anwendung der allgemeinen Bemessungsregeln nach § 24b Abs 1 bis 4 GehG, die offenbar auf Wohngebäude abstellen, nicht zu.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120063.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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