Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
§ 24b Abs 5 GehG räumt kein Ermessen ein. Die in gemischt genutzten Gebäuden typischerweise bestehenden besonderen Verhältnisse lassen eine schematisierte Anwendung der allgemeinen Bemessungsregeln nach § 24b Abs 1 bis 4 GehG, die offenbar auf Wohngebäude abstellen, nicht zu.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120063.X04Im RIS seit
11.07.2001