Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.02.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Weiterbelassung seiner Naturalwohnung gemäß § 80 Abs. 9 BDG 1979. Mit Schreiben vom 08.09.2017 erhob der Beschwerdeführer Säumnisbeschwerde, weil die Behörde nicht innerhalb von sechs Monaten über seinen Antrag abgesprochen habe. Das Bundesministerium für Landesverteidigung legte am 25.01.2018 die Akten dem Bundesverwaltungsgericht vor. Am 12.10.2018 fand vor dem Bundesve... mehr lesen...