Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Schulwart an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule XY tätig. Mit Bescheid vom 25. Oktober 1972 wies der Landesschulrat für Oberösterreich (im folgenden kurz: LSR) dem Beschwerdeführer die im Vordertrakt dieses Schulgebäudes gelegene Wohnung, bestehend aus Küche, Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Bad, WC und Vorraum (im Gesamtausmaß von 72,72 m2) ab 1. November 1972 bis auf weit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §24 Abs1;GehG 1956 §24 Abs3 idF 1985/572;GehG 1956 §24a;GehG 1956 §24b;GehG 1956 §24c;GehGNov 44te;GehGNov 45te;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die nach § 24 Abs 3 GehG auf eine Dienstwohnung entfallenden Nebenkosten sind nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit nach jener Rechtslage gem § 24 Abs 1 GehG zu bemessen... mehr lesen...