Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1029/01 das Verfahren |ber eine Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Verwendung im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) und übt seit 28. November 2000 an der österreichischen Botschaft in Agram die Funktion eines Botschafters aus. Der Beschwerdeführer beantragte am 14. Dezember ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs3B-VG Art139 Abs4Auslandsbesoldungsrichtlinien des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport vom 25.09.00BGBlG 1996 §2 Abs2 Z2GehG 1956 §21 Abs1 Z2, Abs3, Abs12
Leitsatz: Präjudizialität der von der Behörde des Anlassverfahrens (nicht
ausdrücklich) a... mehr lesen...