Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 16.02.2015 die Neufestsetzung (Verbesserung) seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 05.02.2015 die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 05.02.2015 mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30.03.2013 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 30.03.2013 mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit Beschlus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 13.04.2010 einen Antrag Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung und ergänzte diesen am 15.10.2010. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 13.04.2010 bzw. vom 15.10.2010 mit Bescheid vom 15.07.2015, Zl. P6/224249/1/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 (und 3) Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 13.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 10.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 11.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 15.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 17.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 03.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid des Streitkräfteführungskommandos vom 23.06.2015, P616140/41-SKFüKdo/J1/2015 wurde dieser Antrag gemäß § 75 Abs. 79 Z 2 und 3 GehG idF BGBl. I Nr. 32/2015 als unzulässig zurückgewiesen. Aufgrund der dagegen erhobenen Beschwerde wurde dieser Bescheid mit hg. Beschluss vom 24.10.2016, W208 21112071-1/4E, ersatzlos aufgehoben. 2. Mit dem n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 13.01.2011 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 18.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 02.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 17.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 10.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 20.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 10.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 29.08.2013 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 17.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 28.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 02.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 22.03.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 15.05.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerde gleicht in wesentlichen Aspekten der zu W128 2148285-1/2Z protokollierten Beschwerde, in der das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) mit einem Ersuchen um Vorabentscheidung zu folgenden Fragen der Auslegung des Unionsrechts befasst hat: "1.1. Ist das Unionsrecht, insbesondere Art. 1, 2 und 6 der Richtlinie 2000/78/EG iVm Art 21 der Grundrechtecharta, dahin auszulegen, d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 07.10.2016 beantragte der Beschwerdeführer bezugnehmend auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 09.09.2016, Ro 2015/12/0025, die Feststellung des Vorrückungsstichtages und der besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung des Altrechts ab dem Stichtag 01.01.2014, in eventu die Neubemessung des dem Überleitungsbetrag zugrunde gelegten Gehalts nach Altrecht sowie die Auszahlung der sich aus diesen Neufeststellungen... mehr lesen...