IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Dr. Lukas im Beschwerdeverfahren der I S, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. J P, M, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung nach dem Gehaltsgesetz 1956 in Bindung an die im Teilerkenntnis vom 15.03.2022, LVwG-970012, 970013/3/AL, festgelegte Rechtsanschauung zu Recht: I. Gemäß § 169f Abs 1, Abs 2 und Abs 4 Gehaltsg... mehr lesen...