Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers (nachfolgend kurz: BF) von Amts wegen gemäß § 169f Abs. 1 und 4 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zum Ablauf des 28.02.2015 neu mit 9.917,8334 Tagen festgesetzt. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass die vom BF begehrte Anrechnung von zusätzlichen Vordienstzeiten vor seinem 18. Geburtstag zur Gänze mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorausse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verw.Gr. E2/b) einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10.11..2020 wurde sein Besoldungsdienstalter zum Ablauf des 28.02.2015 gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG neu festgesetzt. I.3. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer durch seinen anwaltlichen Vertreter fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. I.4. Mit Schriftsatz vom ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Die Beschwerdeführerin vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung ihre Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 09.10.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) dem Beschwerdeführer, einem in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beamten des Exekutivdienstes, das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid setzte die Behörde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob die Ehefrau des verstorbenen Beschwerdeführers als seine Erbin fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt unter anderem die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 26.07.2014 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Vordienstzeiten gemäß geltender „oberstgerichtlicher Judikatur“. 2. Mit Bescheid vom 19.06.2015 wies die Lan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 10.06.2010 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten und die Auszahlung der daraus resultierenden Differenzbeträge. 2. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 09.07.2014 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten gemäß geltender „oberstgerichtlicher Judikatur“. 2. Mit Bescheid vom 25.06.2015 wies die Landespolize... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 11.11.2014 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten gemäß geltender „oberstgerichtlicher Judikatur“. 2. Mit Bescheid vom 24.06.2015 wies die Landespolize... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX vom XXXX 2021, Zl. XXXX , wurden die Anträge des Beschwerdeführers auf Feststellung des Vorrückungsstichtages und Neubemessung der Überleitung im Rahmen der Besoldungsreform 2015 zurückgewiesen, auf Auszahlung der sich aus der Neubemessung ergebenden Bezugsdifferenzen abgewiesen und seine Einstufung in die Gehaltsstufe 5 der Verwendungsgruppe E2a mit nächster Vorrückung am XXXX .2022 festgestellt. Dieser... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 11.11.2014 beantragte der Beschwerdeführer, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung und allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. 2. Mit Bescheid vom 12.06.2015 wies die Landespolizeidirektion Oberösterreich (in der Folge: die Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers mangels Rechtsgrundlage als unzulässig zurück. 3. Der gegen diesen Bescheid erh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f GehG 1956 festgesetzt (Spruchpunkt 1.). In Spruchpunkt 2. wurde ausgesprochen, dass sein Anspruch auf die für sein Besoldungsdienstalter gebührenden Bezüge für den Zeitraum ab XXXX nicht verjährt sei. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese g... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 01.12.2020 wurde das Besoldungsdienstalter des Antragstellers gemäß § 169f GehG 1956 festgesetzt. 2. Diesen Bescheid hat der Antragsteller laut Zustellnachweis am 05.01.2021 erhalten. Laut Rechtsmittelbelehrung des gegenständlichen Bescheides betrug die Rechtsmittelfrist 4 Wochen. 3. Mit Schreiben vom 08.02.2021, das am 11.02.2021 bei der belangten Behörde einlangte, erhob der Antragsteller eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das B... mehr lesen...