Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als Oberst im Funktionszulagenschema M BO 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Militärkommando Tirol. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 22. Dezember 1993 war der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1994 auf die Planstelle "eines Obersten" der Dienstklasse VII der Verwendungsgruppe H2 im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Militärpersonen und He... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §269 Abs1;GehG 1956 §154 Abs1;GehG 1956 §154 Abs2;GehG 1956 §155 Abs4;GehG 1956 §155 Abs8;
Rechtssatz: Gemäß § 155 Abs 8 GehG können nur jene Laufbahnverzögerungen zu einer Verbesserung der Einstufung führen, die sich aus der Wertigkeit des Arbeitsplatzes und ihrer Berücksichtigung in der Beförderungspraxis ergeben haben, weil § 154 Abs 1 bi... mehr lesen...