Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als Oberst im Funktionszulagenschema M BO 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Militärkommando Tirol. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 22. Dezember 1993 war der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1994 auf die Planstelle "eines Obersten" der Dienstklasse VII der Verwendungsgruppe H2 im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Militärpersonen und He... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §269 Abs1;GehG 1956 §12a;GehG 1956 §154 Abs1;GehG 1956 §154 Abs2;GehG 1956 §154 Abs7;
Rechtssatz: Die Frage, welche Gehaltsstufe ein Beamter auf Grund einer gemäß § 269 Abs 1 BDG 1979 bewirkten Überleitung in das Funktionsgruppenschema erlangt hat, ist ausschließlich auf Grund der Überleitungstabelle gemäß § 154 Abs 1 GehG zu lösen; der Vorr... mehr lesen...