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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §269 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, welche Gehaltsstufe ein Beamter auf Grund einer gemäß § 269 Abs 1 BDG 1979 bewirkten Überleitung in das Funktionsgruppenschema erlangt hat, ist ausschließlich auf Grund der Überleitungstabelle gemäß § 154 Abs 1 GehG zu lösen; der Vorrückungsstichtag ist dafür nicht relevant. Auch ist eine Heranziehung der Regelung bei einer Überstellung des Beamten gemäß § 12a GehG nicht angezeigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997120345.X01Im RIS seit
20.11.2000