Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist Beamtin der allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse VII (Oberrätin) und im rechtskundigen Dienst der Bundespolizeidirektion Wels tätig. 2. Mit schriftlicher Verfügung des Polizeidirektors als Leiter dieser Dienststelle vom 30. November 2005 wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass sie auf Grund ihrer fachlichen Mängel im Fremdenrecht ab sofort... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: EMRK Art6 Abs1 / civil rightsEMRK Art6 Abs1 / TribunalGehG 1956 §15 Abs1, Abs2, §16a, §40a Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchdie Verneinung der weiteren Gebührlichkeit von Nebengebühren(Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan, Zulage fürexekutivdienstliche Tätigkeiten) für eine Beamtin im rechtskundigenDi... mehr lesen...