Entscheidungen zu § 15 GehG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 1995/6/12 A13/93

Begründung: I. 1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger, die Republik Österreich (gemeint wohl: den Bund) zu verhalten, ihm den Betrag von S 3.706,20 samt 4 % Zinsen seit dem Tag der Klagszustellung zu bezahlen sowie die Kosten dieses Verfahrens zu ersetzen. In der Klage wird der Sache nach im wesentlichen vorgebracht: Der Kläger sei Beamter der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich. Mit Bescheid dieser Behörde vom 7. Mai 1985 sei ihm gemäß §18 des Geha... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1995

RS Vfgh 1995/6/12 A13/93

Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art137 / BescheidGehG 1956 §15
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage auf Auszahlung einer mit Bescheid festgesetzten Mehrleistungszulage mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes; kein Vorliegen einer Liquidierungsklage infolge Strittigkeit der Gebührlichkeit der Mehrleistungszulage während eines längeren Krankenstandes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1995

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