Begründung: I. 1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger, die Republik Österreich (gemeint wohl: den Bund) zu verhalten, ihm den Betrag von S 3.706,20 samt 4 % Zinsen seit dem Tag der Klagszustellung zu bezahlen sowie die Kosten dieses Verfahrens zu ersetzen. In der Klage wird der Sache nach im wesentlichen vorgebracht: Der Kläger sei Beamter der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich. Mit Bescheid dieser Behörde vom 7. Mai 1985 sei ihm gemäß §18 des Geha... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art137 / BescheidGehG 1956 §15
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage auf Auszahlung einer mit Bescheid
festgesetzten Mehrleistungszulage mangels Zuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes; kein Vorliegen einer Liquidierungsklage
infolge Strittigkeit der Gebührlichkeit der Mehrleistungszulage
während eines längeren Krankenstandes ... mehr lesen...