Entscheidungsgründe: Bei der beklagten Partei sind mehr als drei Arbeitnehmer beschäftigt, die bis 31. 12. 2005 eine Überstundenpauschale erhielten. Ab 1. 1. 2006 wurde die Verrechnung der Überstunden seitens der beklagten Partei nach vorheriger Information der Betroffenen einseitig auf Einzelverrechnung umgestellt. Bei den betroffenen Arbeitnehmern handelt es sich um Vertragsbedienstete, die im Zug der Ausgliederung der Universität Arbeitnehmer der beklagten Partei wurden. Diese be... mehr lesen...
Norm: GehG §15UG 2002 §126 Abs4VBG §22
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der hier sinngemäß anzuwendenden Bestimmung des § 15 Abs 6 GehG (§ 22 VBG) ist der Dienstgeber jedenfalls zum Widerruf der Pauschalierung bzw zum Übergang auf Einzelverrechnung berechtigt. Soweit allerdings der Dienstgeber unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs 6 GehG seine Möglichkeit, die Überstundenpauschalierung einseitig zu ändern, zu be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten als Lokführer beschäftigt. Er leistete von September 1985 bis November 1987 monatlich Überstunden im wechselnden Ausmaß, für die er Überstundenvergütungen erhielt. Diese Vergütungen wurden bei der Ermittlung des jeweiligen Urlaubsentgelts nicht berücksichtigt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 17.801 brutto sA. Die Beklagte hätte seine Überstundenvergütungen bei ... mehr lesen...
Norm: BBO §6 Abs2BBO §27 Abs1DA betr Neuregelung Urlaubsrechts allgGehG §15 ff
Rechtssatz: Die in Punkt 14.2.2. der Dienstanweisung genannte Mehrleistungsentschädigung entspricht der Mehrleistungszulage nach § 18 GehG. Überstundenvergütungen nach § 16 GehG sind davon nicht umfaßt. Entscheidungstexte 9 ObA 320/89 Entscheidungstext OGH 31.01.1990 9 ObA 320/89 ... mehr lesen...