Norm
Rechtssatz
Die in Punkt 14.2.2. der Dienstanweisung genannte Mehrleistungsentschädigung entspricht der Mehrleistungszulage nach § 18 GehG. Überstundenvergütungen nach § 16 GehG sind davon nicht umfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer