Der 1955 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. April 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Revierinspektor der Justizwache (mangels Option in das neue Funktionszulagenschema als Wachebeamter der Verwendungsgruppe W 2) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA). Wegen seiner zahlreichen Krankenstände (ungefähr 1400... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §145 idF 1994/550;GehG 1956 §83 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 9 Stammrechtssatz Die Vergütung für wachespezifische Belastungen gebührt als pauschalierte nebengebührenähnliche Leistung (siehe den Verweis in § 83 Abs. 3 GehG 1956) jedenfalls nur, wenn und solange die anspruchsbegründende Tätigkeit tatsächlich erbracht wird. Na... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Justizwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt (JA) X. Für seinen Dienst besteht ein Schicht- und Wechseldienstplan. Der Beschwerdeführer ist auch Mitglied des Dienststellenausschusses (DA) dieser Dienststelle. Im hier maßgebenden Zeitraum des Jahres 1994 bezog er pauschalierte Nebengebühren (Aufwandsentschädigung nach § 20 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) und Erschwer... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §144 idF 1994/550;GehG 1956 §145 idF 1994/550;GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §19a Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §82 idF 1994/550;GehG 1956 §83 idF 1995/043;
Rechtssatz: Beim Dienstantritt im Sinn des § 15 Abs 5 letzter Satz GehG kann es nicht bloß auf das Erscheinen des Beamten am Arbeitsplatz und seine Dienstbereitschaft ankommen,... mehr lesen...