Der 1955 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. April 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Revierinspektor der Justizwache (mangels Option in das neue Funktionszulagenschema als Wachebeamter der Verwendungsgruppe W 2) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA). Wegen seiner zahlreichen Krankenstände (ungefähr 1400... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §144 idF 1994/550;GehG 1956 §82 Abs1 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 8 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 82 GehG 1956 gebührt die Gefährdungsvergütung "dem exekutivdienstfähigen Beamten des Exekutivdienstes". Neben der Zugehörigkeit zur Besoldungsgruppe "Exekutivdienst" wird also nur die Exekutivdienstfähigkeit vorausges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Justizwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt (JA) X. Für seinen Dienst besteht ein Schicht- und Wechseldienstplan. Der Beschwerdeführer ist auch Mitglied des Dienststellenausschusses (DA) dieser Dienststelle. Im hier maßgebenden Zeitraum des Jahres 1994 bezog er pauschalierte Nebengebühren (Aufwandsentschädigung nach § 20 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) und Erschwer... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §144 idF 1994/550;GehG 1956 §145 idF 1994/550;GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §19a Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §82 idF 1994/550;GehG 1956 §83 idF 1995/043;
Rechtssatz: Beim Dienstantritt im Sinn des § 15 Abs 5 letzter Satz GehG kann es nicht bloß auf das Erscheinen des Beamten am Arbeitsplatz und seine Dienstbereitschaft ankommen,... mehr lesen...