Der 1955 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. April 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Revierinspektor der Justizwache (mangels Option in das neue Funktionszulagenschema als Wachebeamter der Verwendungsgruppe W 2) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA). Wegen seiner zahlreichen Krankenstände (ungefähr 1400... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §143 idF 1994/550;GehG 1956 §81 Abs1 idF 1994/550 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 7
(hier betreffend die Wachdienstzulage nach § 143 GG) Stammrechtssatz Die bloß abstrakte Möglichkeit, als Justizwachebeamter wieder zu Wachdiensten herangezogen zu werden, reicht für die Gebührlichkeit der Zulage gemäß § 81 GehG 1956 nicht aus, solange ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §143 idF 1994/550;GehG 1956 §2;GehG 1956 §81 idF 1994/550 impl;
Rechtssatz: Auch ein Wachebeamter (Beamter des Exekutivdienstes) kann zulässigerweise außerhalb des typischen Exekutivdienstes in einer (ausschließlich) administrativen Tätigkeit verwendet werden; dies nicht nur bei Verlust der Exekutivdienstfähigkeit wegen eines Dienstunfalles (vgl. dazu § 81 bzw. § 143 GG) ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §143 idF 1994/550;GehG 1956 §81 idF 1994/550;
Rechtssatz: Bei der Wachdienstzulage (WDZ) gemäß § 143 GG handelt es sich zwar um keine Nebengebühr, sondern um eine Zulage. Ihre Gebührlichkeit wird aber - insofern atypisch für sonstige Zulagen - ausdrücklich von der Verwendung im Wacheexekutivdienst abhängig gemacht und nur ausnahmsweise (nämlich im Fall der Unmöglichkeit d... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §143 idF 1994/550;GehG 1956 §81 Abs1 idF 1994/550 impl;StVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 5
(hier betreffend die Wachdienstzulage nach § 143 GG; bei der
Tätigkeit des Beschwerdeführers im Bereich der Amtswirtschaft
handelt es sich um eine administrative Tätigkeit, die jene
typische Risikogeneigtheit, wie sie für den Kernbereich des
Justizwac... mehr lesen...