Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Behördliches Verfahren Mit Schreiben vom 13.11.2019 beantragte die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin die Auszahlung sämtlicher aushaftender Entgelte zuzüglich gesetzlicher Zinsen und zuzüglich der in der Rechtsanwaltskanzlei entstandenen Kosten auf ein genanntes Anderkonto. Begründend führte die Beschwerdeführerin an, dass ihr Gehalt zu Unrecht gekürzt worden sei. Mit Antrag vom 27.07.2020 verwies die Beschwerdeführerin auf Ihr Schrei... mehr lesen...