Entscheidungen zu § 13a GehG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

9 Dokumente

Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2005/8/3 9ObA53/05t

Begründung: Der Beklagte war ab 22. 3. 1993 bei der Klägerin als Geschäfts- und Verkaufsleiter tätig, seit 1. 2. 1996 als Prokurist. Im Jahr 1999 betrug sein monatliches Bruttogehalt ATS 58.682 zuzüglich des Sachbezugwerts von ATS 6.038 für die Privatnutzung des Dienstwagens. In den Jahren 2000 und 2001 bezog er ein monatliches Bruttogehalt von ATS 61.142; der Sachbezugwert betrug weiterhin ATS 6.038. Eine gesonderte Entlohnung von Überstunden war nicht vorgesehen. Im Unternehmen de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.08.2005

TE OGH 2005/6/29 9ObA25/05z (9ObA26/05x)

Begründung: Zum Rekurs: Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten gegen das Ersturteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei, weil keine erhebliche Rechtsfrage zu lösen gewesen sei. Den daraufhin gestellten Antrag des Beklagten, das Berufungsgericht möge seinen Ausspruch dahin abändern, dass die ordentliche Revision für zulässig erklärt werde, wies das Berufungsgericht zurück. Einer Abänderung des Ausspruchs üb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.2005

TE OGH 2002/11/7 8ObA176/02v

Begründung: Rechtliche Beurteilung Da es sich vorliegenden Falls nicht um einen Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt - es ist unstrittig, dass der Beklagte selbst gekündigt hat - ist die ordentliche Revision nach § 46 Abs 3 Z 1 ASGG nicht zulässig. Es geht vorliegenden Falls lediglich um die Frage, ob der Beklagte unredlich war und eine irrtümlich erhaltene Abfertigungszahlung nicht gutgläubig verbrauchen, sondern zurückzahlen muss. Da... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.11.2002

TE OGH 2001/11/29 8ObA289/01k

Begründung: Rechtliche Beurteilung Werden Bezüge irrtümlich angewiesen, so können sie lediglich im Falle redlichen Verbrauches nicht zurückgefordert werden (SZ 11/86 uva). Dabei wird der gute Glaube nicht nur durch auffallende Sorglosigkeit des Empfängers ausgeschlossen, sondern schon dann verneint, wenn er bei objektiver Beurteilung an der Rechtmäßigkeit des ihm ausbezahlten Betrages auch nur zweifeln musste (4 Ob 108/81 = DRdA 1983, 178 [Wocker] = ZAS 1... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.11.2001

TE OGH 1999/9/28 4Ob217/99m

Entscheidungsgründe: Im Rahmen eines zwischen den Streitteilen anhängigen Unterhaltsverfahrens verpflichtete das Erstgericht den nunmehrigen Kläger zusätzlich zu den von ihm zu tragenden Kosten der Ehewohnung zur Leistung einstweiligen Unterhaltes von 27.200 S monatlich an die Beklagte (einstweilige Verfügung vom 24. 1. 1992, 7 C 61/91t-20 des Bezirksgerichtes Hietzing). Das Urteil im Hauptverfahren erging am 18. Jänner 1995. Es setzte - zusätzlich zu den vom Unterhaltsschuldner... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.09.1999

TE OGH 1996/3/27 3Ob2065/96i

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Entscheidung | OGH | 27.03.1996

TE OGH 1992/7/8 9ObA197/92 (9ObA198/92, 9ObA199/92, 9ObA200/92)

Entscheidungsgründe: Die Kläger sind als Dienstnehmer der Beklagten (und zwar mit Ausnahme des Erstklägers als Arbeiter) in der Saline Ebensee beschäftigt. § 16 der Betriebsvereinbarung für die Arbeiter der Saline Ebensee hat folgenden Wortlaut: "Dem Arbeiter gebührt eine Haushaltszulage, deren Anspruchsvoraussetzungen sich nach den für die Vertragsbediensteten des Bundes geltenden Bestimmungen richten. Die Höhe der monatlichen Haushaltszulage beträgt für den verheirateten Arbeite... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1992

RS OGH 1969/7/15 4Ob42/69, 4Ob12/77, 4Ob68/77 (4Ob69/77), 4Ob42/78, 9ObA197/92 (9ObA198/92 -9ObA200/

Norm: ABGB §1437GehG 1956 §13a
Rechtssatz: Der gute Glaube (die Redlichkeit) beim Empfang und Verbrauch eines unrechtmäßigen Dienstbezuges (Übergenusses) wird nicht nur durch auffallende Sorglosigkeit ausgeschlossen; er ist vielmehr schon dann nicht mehr anzunehmen, wenn der Bedienstete - nicht nach seinem subjektiven Wissen, sondern objektiv beurteilt - an der Rechtmäßigkeit des ihm ausgezahlten Bezuges auch nur Zweifel hätte haben müssen. Dem... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1969

RS OGH 1969/7/15 4Ob42/69

Norm: GehG 1956 §4GehG 1956 §13a
Rechtssatz: Auch zu unrecht ausgezahlte Haushaltszulagen fallen unter § 13 a GehG 1956. Gutgläubiger Empfang? Entscheidungstexte 4 Ob 42/69 Entscheidungstext OGH 15.07.1969 4 Ob 42/69 Veröff: JBl 1970,47 = Arb 8645 = SozM ID,733 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0059... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1969

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