- 4 Ob 42/69
Entscheidungstext OGH 15.07.1969 4 Ob 42/69
Veröff: JBl 1970,47 = Arb 8645 = SozM ID/733
- 4 Ob 12/77
Entscheidungstext OGH 22.02.1977 4 Ob 12/77
nur: Der gute Glaube (die Redlichkeit) beim Empfang und Verbrauch eines unrechtmäßigen Dienstbezuges (Übergenusses) wird nicht nur durch auffallende Sorglosigkeit ausgeschlossen; er ist vielmehr schon dann nicht mehr anzunehmen, wenn der Bedienstete - nicht nach seinem subjektiven Wissen, sondern objektiv beurteilt - an der Rechtmäßigkeit des ihm ausgezahlten Bezuges auch nur Zweifel hätte haben müssen. (T1)
- 4 Ob 68/77
Entscheidungstext OGH 03.05.1977 4 Ob 68/77
nur T1; Veröff: IndS 1978 H2,1089
- 4 Ob 42/78
Entscheidungstext OGH 10.10.1978 4 Ob 42/78
nur T1; Veröff: ZAS 1980,20 (mit Anmerkung von Gitter)
- 9 ObA 197/92
Entscheidungstext OGH 08.07.1992 9 ObA 197/92
nur T1; Beisatz: Gemäß § 1437, 326 ABGB ist derjenige Empfänger einer Nichtschuld als unredlich anzusehen, der weiß oder nach den Umständen wissen muss, dass ihm die Leistung nicht (mehr) gebührt. (T2)
Beisatz: Hier: Kein Gutgläubiger Empfang und Verbrauch der nach Selbsterhaltungsfähigkeit der Kinder weiterbezogenen Familienzulage. (T3)
Veröff: DRdA 1993,214 (Wachter) = WBl 1993,20 = RdW 1993,84
- 3 Ob 2065/96i
Entscheidungstext OGH 27.03.1996 3 Ob 2065/96i
nur T1
- 4 Ob 217/99m
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Unterhaltsberechtigter. (T4)
- 8 ObA 289/01k
nur T1; Beisatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob der Empfänger unredlich war und die irrtümliche Zahlung nicht gutgläubig verbrauchen konnte, handelt es sich um einen Einzelfall. (T5)
- 8 ObA 176/02v
nur: Redlichkeit beim Empfang und Verbrauch eines unrechtmäßigen Dienstbezuges (Übergenusses) ist schon dann nicht mehr anzunehmen, wenn der Bedienstete - nicht nach seinem subjektiven Wissen, sondern objektiv beurteilt - an der Rechtmäßigkeit des ihm ausgezahlten Bezuges auch nur Zweifel hätte haben müssen. (T6)
Beis wie T5; Beisatz: Hier: Rückforderung einer nach ausdrücklicher Ablehnung einer freiwilligen Abfertigung bei Arbeitnehmerkündigung irrtümlich als "gesetzliche Abfertigung" angewiesenen Zahlung. (T7)
- 9 ObA 25/05z
Entscheidungstext OGH 29.06.2005 9 ObA 25/05z
nur T1; Beis wie T5
- 9 ObA 53/05t
nur T1; Veröff: SZ 2005/110
- 9 ObA 168/13s
Entscheidungstext OGH 26.02.2014 9 ObA 168/13s
Beis wie T5
- 9 ObA 66/14t
Entscheidungstext OGH 22.07.2014 9 ObA 66/14t
nur T1; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Der ohnehin zweifelnde Arbeitnehmer berücksichtigte bei seiner Internetrecherche sein konkretes Wissen über das jederzeit lösbare Probearbeitsverhältnis nicht, weswegen er beim Verbrauch irrtümlich angewiesener Entgeltfortzahlung nach Beendigung in der Probezeit nicht als gutgläubig angesehen wurde. (T8)
- 9 ObA 46/14a
Entscheidungstext OGH 22.07.2014 9 ObA 46/14a
Auch; Beis wie T5
- 8 ObA 55/15v
Entscheidungstext OGH 25.08.2015 8 ObA 55/15v
Vgl; Beis wie T5
- 8 ObA 9/16f
Entscheidungstext OGH 27.04.2016 8 ObA 9/16f
Auch; nur: Der gute Glaube wird nicht nur durch auffallende Sorglosigkeit des Empfängers ausgeschlossen, sondern schon dann verneint, wenn er zwar nicht nach seinem subjektiven Wissen, aber bei objektiver Beurteilung an der Rechtmäßigkeit des ihm ausgezahlten Betrages auch nur zweifeln musste. (T9)
- 8 ObA 45/16z
Entscheidungstext OGH 30.08.2016 8 ObA 45/16z
nur T9; Bem: Die ursprünglich an dieser Stelle aus Versehen mit der Kennzeichnung T10 erfolgte Wiederholung des Teilsatzes T9 wurde gelöscht. - Mai 2020 (T10)
- 9 ObA 135/16t
Entscheidungstext OGH 26.01.2017 9 ObA 135/16t
nur T9; Beis ähnlich wie T5
- 8 ObA 18/17f
Entscheidungstext OGH 28.03.2017 8 ObA 18/17f
Auch; Beis wie T5
- 9 ObA 89/17d
nur T1
- 7 Ob 219/18h
Auch; Beisatz: Hier: Rechtsgrundlose Leistung an den Versicherungsnehmer trotz Verpfändung der Ansprüche. (T11)
- 9 ObA 147/19m
Vgl; nur T9
- 9 ObA 117/19z
Vgl; nur T1; Beisatz: Hier: Überzahlung auf der Gehaltsabrechnung ersichtlich. (T12)
- 9 ObA 103/21v
Vgl