Die Beschwerdeführerin stand seit 1. Oktober 1971 bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. März 2004 - zuletzt als Fachlehrerin - in einem öffentlich-rechtlichen (Aktiv-)Dienstverhältnis zum Bund. Mit ihrer Ernennung mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1971 gebührten ihr die Bezüge der Verwendungsgruppe L2a2/1 mit nächster Vorrückung am 1. Jänner 1972. Mit Bescheid des Landesschulrates für Salzburg vom 17. November 1971 war als ihr Vorrückungsstichtag der 13. Oktobe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §56;GehG 1956 §12g Abs4;GehG 1956 §13a Abs2;PG 1965;
Rechtssatz: Eine Besonderheit des vorliegenden Beschwerdefalles liegt darin, dass von verschiedenen, für den Bund als Dienstgeber tätigen Behörden Bezüge (Aktiv- und Pensionsbezüge) angewiesen wurden (vgl. zu solchen Konstellationen die hg. Erkenntnisse vom 19. Septembe... mehr lesen...