Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund im Planstellenbereich des BKA; vor seiner Überstellung in die Besoldungsgruppe Beamte der Allgemeinen Verwaltung mit 1. Juli 1994 war er als Universitätsassistent in die Verwendungsgruppe L 1 ernannt. Aus Anlass seiner Überstellung erhielt der Beschwerdeführer gemäß § 12b GG 1956 eine Ergänzungszulage, die ihm - unter Berücksichtigung allfälliger Gehaltsanpassungen - so lange gebührte, bis er in ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12b;GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §49a;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer war vor seiner Überstellung in die Besoldungsgruppe Beamte der Allgemeinen Verwaltung als Universitätsassistent in die Verwendungsgruppe L 1 ernannt. Er wurde anlässlich seiner Überstellung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er eine Ergänzungszulage gemäß § 12b GehG 1956 auf seine seinerzeit höhe... mehr lesen...