Entscheidungsgründe: I. 1. §12 Abs1 und Abs2 Z5 und 8 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) in der zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltenden Fassung lauten: "(1) (idF BGBl. 245/1970) Der Vorrückungsstichtag ist dadurch zu ermitteln, daß - unter Ausschluß der vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und unter Beachtung der einschränkenden Bestimmungen der Abs4 bis 8 - dem Tag der Anstellung vorangesetzt werden: a) die im Abs2 angeführten Zeiten ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktGehG 1956 §12 Abs2 Z5 lita idF BGBl 662/1977 und BGBl 561/1979 GehG 1956 §12 Abs2 Z8 litb idF BGBl 662/1977
Rechtssatz: GehaltsG 1956; Feststellung des Vorrückungsstichtages gemäß §12; in allen Fällen, in denen die Erwerbung des Doktorates Ernennungserfordernis ist, die gleiche Berücksichtigung der hiefür erfo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der am 23. Jänner 1950 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe (VGr.) B in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Post- und Telegraphendirektion für Stmk.). Dieses öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis wurde mit Wirksamkeit vom 1. April 1979 begründet. Die Post- und Telegraphendirektion für Stmk. als Dienstbehörde erster Instanz setzte mit Bescheid vom 2. April 1979 gemäß §12 des Gehaltsgesetzes 1956, BG... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktGehG 1956 §12 Abs2 Z6
Rechtssatz: Gehaltsgesetz 1956; keine Bedenken gegen §12 Abs2 Z6; keine gleichheitswidrige Anwendung Entscheidungstexte B 533/79 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 26.02.1983 B 533/79 ... mehr lesen...