Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.11.1980 wurde der 12.11.1976 als Vorrückungsstichtag festgesetzt. 2. Mit Formularantrag vom 13.05.2013 ersuchte der Beschwerdeführer um Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. Begründend führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass weitere 3 Jahre an sonstigen Zeiten zur Gänze anzurechnen wären. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer, ein Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, beantragte u.a. die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) vom 16.07.2015, Zl. P6/47647/2015, wurde dieser Antrag als unzulässig zurückgewiesen. Der gegen diesen Bescheid vom Beschwerdeführer erhobene... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerde gleicht in wesentlichen Aspekten der zu W128 2148285-1/2Z protokollierten Beschwerde, in der das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) mit einem Ersuchen um Vorabentscheidung zu folgenden Fragen der Auslegung des Unionsrechts befasst hat: "1.1. Ist das Unionsrecht, insbesondere Art. 1, 2 und 6 der Richtlinie 2000/78/EG iVm Art 21 der Grundrechtecharta, dahin auszulegen, d... mehr lesen...