Die Beschwerdeführerin ist Witwe nach dem im Jahr 1965 verstorbenen Amtsrat W. Seit dem Ableben ihres Ehegatten benutzt die Beschwerdeführerin die dem Vorgenannten seinerzeit als Sachleistung zugewiesene Naturalwohnung in 5020 Salzburg, G-Straße 27. Mit Schreiben vom 5. Dezember 1989 ersuchte die Beschwerdeführerin um "Weiterbelassung" der genannten Wohnung. Auf Grund dieser Eingabe erging am 11. Mai 1990 an die Beschwerdeführerin eine ausdrücklich als "Mitteilung" bezeichne... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs9;GehG 1956 §112c Abs4;GehG 1956 §112f;GehG 1956 §112h;GehG 1956 §24a;
Rechtssatz: Ein auf § 80 Abs. 9 BDG 1979 gegründeter Bescheid darf gegenüber einem Hinterbliebenen eines Beamten nur dann ergehen, wenn dieser die tatsächliche Benützung der Naturalwohnung unter den in § 80 BDG 1979 umschriebenen Bedingungen, also insbesondere auch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs9;GehG 1956 §112c Abs4;GehG 1956 §112f;GehG 1956 §112h;GehG 1956 §24a Abs4;
Rechtssatz: Eine Neubemessung der mit rechtskräftigem Bescheid festgelegten Grundvergütung für eine Naturalwohnung ist nur im Falle des Eintrittes einer wesentlichen Sachverhaltsänderung nach Erlassung dieses Bescheides zulässig, wobei als solche wesentliche S... mehr lesen...