Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs9;GehG 1956 §112f Abs1 idF 1999/I/127;GehG 1956 §24a Abs2 Z2 idF 1986/387;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, welcher Hauptmietzins - zum hier maßgeblichen Stichtag 1.7.1998 - für die gegenständliche Wohnung gemäß § 24 Abs 2 Z 2 GehG erzielbar gewesen wäre, kommt es - grundsätzlich - auf den Zustand dieser Wohnung zu diesem Stichtag an,... mehr lesen...