Norm: UGB §439a
Rechtssatz: Mit § 439a UGB wollte der Gesetzgeber nur den Transport für das österreichische Inland regeln, sodass der nicht grenzüberschreitende Transport im Ausland bei Anwendbarkeit österreichischen Rechts auch unter Berücksichtigung dieser Bestimmung nicht der CMR unterliegt. Entscheidungstexte 7 Ob 145/10i Entscheidungstext OGH 19.01.2011 7 Ob 145/10i Veröff: S... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die am 8. 8. 2008 vom Transportversicherer gegen den Spediteur eingebrachte Klage auf Rückersatz eines liquidierten Transportschadens wegen Verjährung nach § 64 AÖSp (innerhalb von sechs Monaten, ab Kenntnis des Berechtigten, spätestens ab Ablieferung des Gutes [am 11. 8. 2007]) ab. Das Berufungsgericht sprach zunächst aus, die Revision sei mangels erheblicher Rechtsfrage nicht zulässig; diesen Ausspruch änderte es mit Beschluss vom 26. 3. 2010 da... mehr lesen...