Norm
UGB §439aRechtssatz
Mit § 439a UGB wollte der Gesetzgeber nur den Transport für das österreichische Inland regeln, sodass der nicht grenzüberschreitende Transport im Ausland bei Anwendbarkeit österreichischen Rechts auch unter Berücksichtigung dieser Bestimmung nicht der CMR unterliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126558Im RIS seit
21.03.2011Zuletzt aktualisiert am
30.08.2018