RS OGH 2011/1/19 7Ob145/10i, 7Ob98/10b, 7Ob2/16v

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Veröffentlicht am 19.01.2011
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Norm

UGB §439a

Rechtssatz

Mit § 439a UGB wollte der Gesetzgeber nur den Transport für das österreichische Inland regeln, sodass der nicht grenzüberschreitende Transport im Ausland bei Anwendbarkeit österreichischen Rechts auch unter Berücksichtigung dieser Bestimmung nicht der CMR unterliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126558

Im RIS seit

21.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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