Norm: AGBKr Pkt9 Abs2HGB §396 Abs2UGB §396 Abs2
Rechtssatz: Hat der Kunde einer Bank die Anschaffungskosten der Wertpapiere als Kaufpreis zu entrichten, bleibt insoweit für die Anwendung der den Aufwandersatz im Kommissionsgeschäft regelnden Bestimmungen (§ 396 Abs 2 HGB [UGB]; Punkt 9 Abs 2 AGBKr) kein Raum. Entscheidungstexte 2 Ob 31/07h Entscheidungstext OGH 27.03.2008 2 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der fachkundige Beklagte erteilte der klagenden Bank im Dezember 1999 und Jänner 2000 in rascher Abfolge mehrere Aufträge zur Anschaffung von in polnischer Währung emittierten Nullkuponanleihen (Zerobonds) der Weltbank mit langer Laufzeit. Nullkuponanleihen sind Anleihen mit einer Nominalverzinsung von Null. Die Kapitalerträge entstehen erst am Ende der Laufzeit bzw bei vorzeitiger Einlösung des Wertpapiers. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabewert und... mehr lesen...