Norm
AGBKr Pkt9 Abs2Rechtssatz
Hat der Kunde einer Bank die Anschaffungskosten der Wertpapiere als Kaufpreis zu entrichten, bleibt insoweit für die Anwendung der den Aufwandersatz im Kommissionsgeschäft regelnden Bestimmungen (§ 396 Abs 2 HGB [UGB]; Punkt 9 Abs 2 AGBKr) kein Raum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123394Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008