Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt 51.682,09 EUR und bringt dazu im Wesentlichen vor, er und seine damalige Lebensgefährtin Annemarie P***** seien je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** gewesen. Im Februar 2000 hätten sie als Verkäufer mit dem Beklagten als Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag über diese Liegenschaft zu einem Preis von 5 Mio S (= 363.364,17 EUR) abgeschlossen. Zur grundbücherlichen Abwicklung dieses Kaufvertrags sei es nicht gekommen, we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beabsichtigte im Herbst 1998 ihr Computersystem auf aktuelle Hard- und Software umzustellen und holte zu diesem Zweck mehrere Anbote von Hard- und Softwarelieferanten ein. Auf Grund des Anbotes der Data Systems Austria AG (im Folgenden kurz Data Systems) vom 22. 10. 1998 bestellte die Klägerin diverse Software, darunter auch das Programm Jet-Fibu, zum Preis von ATS 538.644 (EUR 39.144,79) zzgl USt. Die erforderliche Hardware (Server und Clients) sam... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Verfahrensfragen betreffend die Stoffsammlung im Einzelfall kommt keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zu (RIS-Justiz RS0042700). Verfahrensfragen betreffend die Stoffsammlung im Einzelfall kommt keine erhebliche Bedeutung im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zu (RIS-Justiz RS0042700). Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Gemeinschuldner hatte in einem sale- und lease-back-Verfahren die Liegenschaft EZ 476 II KG ***** mit einer Doppelwohnhausanlage von der klagenden Partei geleast. Die klagende Partei löste den Leasingvertrag wegen qualifizierten Zahlungsrückstandes des Gemeinschuldners gemäß Punkt 13 zum 31. 12. 1982 vorzeitig auf. Nach Fällung eines den Zahlungsrückstand betreffenden Teilanerkenntnisurteils ist nur noch das Begehren der klagenden Partei auf Feststellung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Firma B*** mit dem Sitz in Sofia stehen gegen die Adolf D*** KG Forderungen für Warenlieferungen von S 839.955,75 (unter Berücksichtigung einer Teilzahlung von S 21.019,75; aus der Lieferung von Preiselbeeren) und S 1,116.000 (aus der Lieferung von Honig) zu. Die Firma B*** hat ihre Forderungen mit Zessionsvereinbarung vom 31.12.1982 (Beilage A) der klagenden Partei abgetreten, die von den beklagten Parteien Zahlung begehrt. Die Adolf D*** KG, deren Komple... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei schloß mit der erstbeklagten Partei, deren Komplementär der Zweitbeklagte ist, die schon zuvor auf dem Standort Salzburg, Aglassingerstraße 60-66, einen Baumarkt betrieben hatte, am 11.Jänner 1980 einen Franchisevertrag. Danach war die klagende Partei (Franchisegeber) als H***-Gesellschaft der S***-Gruppe berechtigt und in der Lage, das gesamte "know-how" aller Gesellschaften dieser Gruppe sowie insbesondere die registrierte Marke "B***" zu verwerte... mehr lesen...
Die Klägerin war Eigentümerin von 1098/40 191stel Anteilen der Liegenschaft EZ 3606 KG M, womit das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 18, erste Stiege, der Wohnhausanlage M, F-Straße 19, verbunden ist. Der Beklagte beauftragte am 30. 11. 1978 die Firma P mit dem Ankauf einer Liegenschaft bzw. einer Wohnung, worauf ihm die Wohnung der Klägerin namhaft gemacht wurde. Am 6. 12. 1978 gab der Beklagte gegenüber der Firma P das "verbindliche Kaufanbot" über den Erwerb der Eigentumswohnung... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIABGB §919ABGB §921ABGB §1304 A1HGB §376UGB §376 Abs2
Rechtssatz: Bei der Pflicht des Gläubigers, ein günstigeres Deckungsgeschäft abzuschließen, handelt es sich um einen Fall der Schadensminderungspflicht. Entscheidungstexte 1 Ob 525/80 Entscheidungstext OGH 19.03.1980 1 Ob 525/80 1 Ob 627/84 Entscheidungstext OGH 11... mehr lesen...