Norm: UGB §105UGB §343UGB §344
Rechtssatz: Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags ist dann unternehmensbezogen, wenn er von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmensbetriebs oder von einem Formunternehmer vorgenommen wird. Der Gesellschaftsvertrag ist demnach dann ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft, wenn er für zumindest einen Gesellschafter zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HGB §344 Abs1UGB §344
Rechtssatz: Die Vermutung des § 344 Abs 1 HGB wird nur dadurch widerlegt, dass nachgewiesen wird, dass das Geschäft nach objektiven Kriterien (Verkehrsauffassung) ein Privatgeschäft war, und dass dieser private Charakter dem Kontrahenten auch erkennbar war. Einer Widerlegung der Vermutung des § 344 Abs 1 HGB bedarf es nur dann nicht, wenn die Sachlage keinen Zweifel darüber zulässt, dass das Geschäft nicht zum Handel... mehr lesen...
Norm: KSchG §1 Abs1 Z1UGB §344
Rechtssatz: Geschäfte, die ein Unternehmer abschließt, gelten im Zweifel als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig. Entscheidungstexte 1 Ob 519/89 Entscheidungstext OGH 05.05.1989 1 Ob 519/89 Veröff: EvBl 1989/116 S 453 = RZ 1989/100 S 276 7 Ob 22/04t Entscheidungstext OGH 26.01.2005 7 Ob 22/04t ... mehr lesen...
Norm: HGB §343HGB §344UGB §343UGB §344
Rechtssatz: Die Zugehörigkeit zum Handelsgewerbe wird vermutet, soweit sie gemäß § 343 HGB möglich ist und der Sachverhalt nicht entgegensteht. Entscheidungstexte 6 Ob 570/85 Entscheidungstext OGH 13.06.1985 6 Ob 570/85 Veröff: SZ 58/101 6 Ob 171/98k Entscheidungstext OGH 15.10.1998 6 Ob 171... mehr lesen...
Norm: HGB §343HGB §344 Abs1UGB §343UGB §344
Rechtssatz: Der Begriff des Handelsgeschäftes beschränkt sich nicht auf die Geschäfte, die in dem betreffenden Betrieb ständig vorkommen oder die dem Betrieb sein Gepräge geben. Notwendig ist allein, dass das Geschäft mit dem Betrieb des Handelsgeschäftes in irgendeinem Zusammenhang steht, wobei schon ein mittelbarer Zusammenhang genügt, solange das Geschäft nur irgendwie dem Interesse des Handelsgewe... mehr lesen...