Norm
KSchG §1 Abs1 Z1Rechtssatz
Geschäfte, die ein Unternehmer abschließt, gelten im Zweifel als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0065326Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.01.2018