Norm: UGB §249 Abs1 Z2UGB §249 Abs2UGB §249 Abs3
Rechtssatz: § 249 Abs 1 Z 2 UGB ist restriktiv auszulegen. Auch das Wahlrecht des § 249 Abs 2 UGB ist restriktiv anzuwenden. Die
Begründung: nach Abs 3 hat zu erfolgen. Sie darf sich auch nicht auf einen bloßen Verweis auf die gesetzliche Vorschrift beschränken. Vielmehr muss darin zum Ausdruck kommen, warum die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen für gegeben angesehen werden. ... mehr lesen...
Begründung: Die L*****Aktiengesellschaft mit Sitz in L***** ist zu FN ***** im Firmenbuch des Landesgerichts Linz eingetragen. Stichtag für ihren Jahresabschluss ist der 31. 12. Die Gesellschaft reichte zuletzt den Jahresabschluss zum 31. 12. 2006 ein. Von 1999 bis zum Geschäftsjahr 2003 waren außerdem jährliche Konzernabschlüsse eingereicht worden, wobei der Konsolidierungskreis seit 1999 neben der Gesellschaft (als Mutterunternehmen) selbst nur mehr die K***** Kft. mit Sitz in T... mehr lesen...