1 Nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts war der vormalige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer B zu 75% am Stammkapital der mitbeteiligten Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Zweitrevisionswerberin (B GmbH; in der Folge als Mitbeteiligte bezeichnet) beteiligt und ihr Geschäftsführer. Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 24. Juni 2008 brachte B seinen Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandbetrieb unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Artikels III U... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte ist eine Privatstiftung. Im Zeitraum 2001 und 2002 kam es zu Zu- und Verkäufen von Aktien an einer Aktiengesellschaft, in welche der Stifter seinen Speditionsbetrieb eingebracht hatte. Der dadurch entstandene Spekulationsgewinn ist steuerpflichtig und hätte daher in die KSt-Erklärung 2002 aufgenommen werden müssen, was allerdings unterblieben ist. Vorsitzender des Stiftungsvorstandes war bis Oktober 2009 A, bis Ende 2008 war die Wirtschaftsprüfungs-GmbH Kanzlei XY mi... mehr lesen...