Norm: GBG §21GBG §27 Abs2 idF GB?Nov 2008GBG §94 AGBG §98 idF GB?Nov 2008HGB §17UGB §17UGB §19 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die grundbücherliche Eintragung von Einzelkaufleuten unter ihrer Firma ist unzulässig. Durch die Bezeichnung des bücherlich Berechtigten mit der Firma ist nämlich nicht der jeweilige Firmeninhaber einverleibt, sondern für immer derjenige, der die Firma im Zeitpunkt des Einlangens des Grundbuchsgesuches führte. Das Grundbuch könnte ... mehr lesen...